Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung und Übersetzungspflicht
Seit diesem Jahr gilt die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Sie verpflichtet Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts. Es wird erwartet, dass die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland alleine dadurch von derzeit 500 auf 5.000 steigt. Durch den Trickle-Down-Effekt betrifft die Nachhaltigkeitsverpflichtung auch immer mehr kleinere Zulieferer, die den berichtspflichtigen Unternehmen zuarbeiten.
Auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen kann es sich also lohnen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen und damit ihr Engagement für verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken zu demonstrieren. Um eine breite Zugänglichkeit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, Nachhaltigkeitsberichte in die für das Unternehmen relevanten Sprachen zu übersetzen.
Wie erstellt man einen Nachhaltigkeitsbericht?
Unternehmen können sich an verschiedenen Standards orientieren, so etwa:
- UN-Global-Compact-Standard (UNGC)
- Global-Reporting-Initiative-Standard (GRI)
- ISO 26000
- EMAS-Standard
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Ein guter Nachhaltigkeitsbericht besteht aus einem Unternehmensprofil, einer Strategie zur Steuerung von Nachhaltigkeitsthemen im Unternehmen, konkreten und messbaren Nachhaltigkeitszielen, sowie Zahlen und Fakten über den Ressourcenverbrauch und Schadstoffausstoß des Unternehmens. Die Verantwortung für den Nachhaltigkeitsbericht liegt bei der Unternehmensführung.
Warum Nachhaltigkeitsberichte übersetzen?
Die sprachlichen Vorgaben für Lageberichte – und damit für Nachhaltigkeitsberichte – unterliegen der nationalen Gesetzgebung. In Deutschland etwa ist eine Veröffentlichung in deutscher oder englischer Sprache erlaubt. Da Nachhaltigkeitsberichte jedoch von großer Bedeutung sind und eine breitere Zugänglichkeit einen Mehrwert für das Unternehmen darstellt, wird empfohlen, auch Übersetzungen für alle Länder bereitzustellen, in denen das Unternehmen aktiv ist. Dies unterstreicht zudem das Engagement des Unternehmens für Transparenz und die Einbindung lokaler Stakeholder.Die CSRD soll die Konsistenz, Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern. Die Richtlinie ermutigt dazu, Informationen in anderen Sprachen bereitzustellen, um den Bedürfnissen der Stakeholder in verschiedenen Ländern gerecht zu werden.
Wie plane ich die Übersetzung eines Nachhaltigkeitsberichts?
- Schon während der Bericht in einer Sprache – zumeist der Sprache des Landes, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat – erstellt wird, sollte entschieden werden, in welche Sprachen eine Übersetzung sinnvoll ist. Diese Entscheidung beruht auf einer Analyse der jeweiligen Stakeholder.
- Kontaktieren Sie Ihre Übersetzungsagentur am besten schon, sobald diese Entscheidung gefallen ist. So können Kapazitäten optimal geplant werden und die Umsetzung kann so schnell wie möglich erfolgen.
- Fragen Sie Ihren Übersetzungsdienstleister, welche Ressourcen und Informationen bei der Übersetzung hilfreich sein können. Das gibt Ihnen die Zeit, diese schon vor Beginn der Übersetzungsarbeit vorzubereiten.
- Treffen Sie eine Entscheidung über das Dateiformat. Auch hier kann Ihre Übersetzungsagentur Sie beraten und für eine nahtlose Umsetzung sorgen.
- Bestimmen Sie eine Kontaktperson, die während der Übersetzungsphase für Rückfragen zur Verfügung steht. Auch das macht den Workflow effizienter, als wenn mögliche Unklarheiten erst am Schluss geklärt werden.
- Versichern Sie sich, dass Ihr Übersetzungsdienstleister Erfahrung mit Nachhaltigkeitsthemen hat und sich sowohl mit den relevanten Vorschriften als auch mit den Inhalten gut auskennt.
Peschel Communications ist seit 25 Jahren im Bereich der Nachhaltigkeit aktiv und damit Ihr idealer Ansprechpartner für die Übersetzung von Nachhaltigkeitsberichten.