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Barrierefreiheit: Ist Ihre Website mehr als benutzerfreundlich?

02
Mai, 2025
Anja Peschel

Anforderungen und Empfehlungen für barrierefreie Webseiten

Der Begriff „barrierefrei“ bezieht sich nicht nur auf die reale Welt. Da sich unser Leben vermehrt online abspielt, muss auch hier auf Menschen mit Behinderung (einschließlich Einschränkungen des Hörens, Sehens, der motorischen und/oder geistigen Fähigkeiten) Rücksicht genommen werden. Aber nicht nur Menschen mit Behinderung profitieren von barrierefreien Webseiten und Apps – Barrierefreiheit erhöht auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit. Die klaren inhaltliche Strukturen kommen auch den Webentwicklern entgegen. Doch was ist zu beachten, um Inhalte für alle leichter zugänglich zu gestalten?

Webseiten und Inhalte gelten als barrierefrei, wenn sie unter anderem

  • Leichte Sprache anbieten
  • einfach zu lesen sind (verständlich, übersichtlich, große bzw. anpassbare Schriftgröße, klare Kontraste)
  • Rücksicht auf Farbenblindheit: rot ist z.B. für Hinweise nicht auffällig genug
  • klar aufgebaut und inhaltlich nicht überladen sind
  • mit alternativen Eingabegeräten kompatibel sind (z.B. Joysticks)
  • keine allgemeinen technischen Barrieren enthalten (z.B. Zugriff über unterschiedliche Browser oder über das Handy/den PC muss ohne Probleme klappen)
  • Videos mit Untertiteln und/oder Gebärdensprache anbieten 
  • große Buttons, Formularfelder, Bedienflächen etc. enthalten (besonders wichtig für die mobile Nutzung)
  • Screenreader beim Aufbau der Webseite berücksichtigen. 

Screenreader werden von Menschen mit Sehbehinderung verwendet. Sie lesen den Inhalt der Seite bei jedem Aufruf vor. Damit sie einwandfrei funktionieren, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Die Webseite 

  • darf inhaltlich nicht überladen sein 
    • muss Beschreibungen von Bildern, Formularen und Buttons enthalten, damit sehbehinderte Menschen mit ihnen arbeiten können (Text wird durch Screenreader vorgelesen oder durch eine Braillezeile in Braille umgewandelt)
    • Semantische Auszeichnungen für Strukturelemente (Bestandteile einer Webseite wie Titel, Navigation, Inhalt, etc.) enthalten. Diese müssen korrekt zugeordnet sein, damit der Screenreader sie in der richtigen Reihenfolge vorliest. Bei Formularen müssen hier die Felder mit ihrer Beschreibung verknüpft werden.

Vorteil: durch die Anforderungen für Screenreader wird die Suchmaschinenoptimierung vereinfacht!

Gibt es offizielle Richtlinien? Und wie kann die Barrierefreiheit getestet werden?

Öffentliche Webseiten (z.B. von öffentlichen Krankenhäusern, Behörden oder Ämtern) sind EU-weit gesetzlich zur Umsetzung der Barrierefreiheit verpflichtet (Richtlinie (EU) 2016) 2102). Bis Juni 2025 soll in Deutschland die Pflicht auf Bereiche wie den Online-Handel, Banken und Personenverkehr ausgeweitet werden.

Jedes EU-Land hat seine eigenen Richtlinien, in Deutschland gilt die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV). Auch in Ländern außerhalb der EU gibt es Vorschriften zur Barrierefreiheit von Webseiten, z.B. der Americans with Disabilities Act (ADA) in den USA.Es gibt diverse (kostenfreie) Tools und Anlaufstellen, durch die eine Webseite auf Barrierefreiheit getestet werden kann. Darüber hinaus kann eine Webseite auch offiziell zertifiziert werden (z.B. WACA – Web Accessibility Certificate).

Wo kommen Übersetzer*innen ins Spiel?

Selbstverständlich verbessert auch Mehrsprachigkeit den Zugang zu Online-Inhalten, von Behördeninformationen zu touristischen Angeboten – je mehr Sprachen eine Website anbietet, desto mehr Menschen erreicht sie.

In Bezug auf die Inklusion von Menschen mit Behinderungen schreibt die BITV vor, dass bestimmte Inhalte auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache verfügbar sein müssen. Außerdem wird empfohlen, Videos zu untertiteln

Benötigen Sie ein- oder mehrsprachige Untertitel für Ihre Videos? Bei Peschel Communications sind Sie genau richtig! Kontaktieren sie uns hier

Weitere Informationen zu barrierefreien Webseiten sowie Tools/Anlaufstellen zur Überprüfung der Barrierefreiheit finden Sie hier:

Allgemeine Informationen und Tests:

https://www.mindshape.de/magazin/barrierefreie-websites

https://www.aktion-mensch.de/inklusion/barrierefreiheit/barrierefreie-website

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Fachwissen/Informationstechnik/Testen/testen_node.html

Gesetzliches:

https://www.laoutoumai.de/rechtsgebiete/medien-und-recht/85-pflicht-zur-digitalen-barrierefreiheit-auf-websites-und-apps-bis-zum-28-juni-2025

https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/accessibility-of-public-sector-websites-and-mobile-apps.html

WACA-Zertifikat:https://waca.at/waca

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